Wenn Sie eine Anklageschrift zugestellt bekommen, haben Sie die Möglichkeit binnen einer Frist Einwände gegen die Zulassung des Hauptverfahrens zu erheben. Sie befinden sich zu diesem Zeitpunkt aber bereits im Zwischenverfahren.
Jetzt heißt es den Kopf nicht in den Sand zu stecken und hektische Panik hilft nicht, ist doch das Zwischenverfahren lediglich eine Vorstufe zum Hauptverfahren.
Noch haben Sie etwas Zeit, bis das Gericht über die Zulassung des Hauptverfahrens entschieden hat und den Termin für die Hauptverhandlung ansetzt. Allerdings sollten Sie umgehend Ihren Strafverteidiger kontaktieren und sich von ihm helfen lassen.
In Fällen einer notwendigen Pflichtverteidigung, wird Ihnen in dem Schreiben vom Gericht erläutert, dass Sie einen Pflichtverteidiger benennen dürfen, der Ihnen dann beigeordnet wird. Sie haben freie Anwaltswahl, jedoch gilt auch hier dieselbe Frist. Da die Frist meist sehr kurz ist, verlieren Sie bitte keine wertvolle Zeit. Sollten Sie die Frist verstreichen lassen, wird Ihnen das Gericht einen Verteidiger, den Sie sich nicht selbst ausgesucht haben, beiordnen. Ein späterer Wechsel gestaltet sich meist schwierig und ist gegebenenfalls mit nicht unerheblichen Kosten für Sie verbunden.
Das Fehlen des Hinweises auf eine Pflichtverteidigerbenennung heißt nicht zwangsläufig, dass keine sogenannte „notwendige Verteidigung“ vorliegt. Das Vorliegen einer „notwendigen Verteidigung“ nach § 140 StPO sollte immer durch einen Rechtsanwalt geprüft werden. Nehmen Sie auch hierzu gerne Kontakt mit mir auf.
Nachdem das Hauptverfahren durch Beschluss des Gerichts eröffnet wurde, wird in aller Regel der Termin zur Hauptverhandlung bestimmt. ACHTUNG: Zu diesem Termin müssen Sie persönlich erscheinen. Wer hier noch keinen Verteidiger hat, sollte nicht noch länger warten.
In der Hauptverhandlung werden in der Regel Zeugen vernommen, gegebenenfalls müssen auch Unterlagen aus der Ermittlungsakte verlesen werden. Ihr Verteidiger kennt die Abläufe des Verfahrens, kann entsprechend einwirken und Ihre Rechte wahren. Zum Beispiel kann eine Einstellung des Verfahrens erneut oder auch erstmals angeregt werden. Nicht zuletzt wird er aber auch in seinem Plädoyer alles versuchen, um ein für Sie annehmbares Ergebnis zu erzielen.
Zusammengefasst: Die Zeit läuft gegen Sie. Nehmen Sie also lieber früher als später Kontakt mit mir auf und nutzen Sie die Kenntnisse eines Strafverteidigers.