Anwaltskanzlei für Strafrecht


Die Kanzlei Kessler

Die Rechtsanwaltskanzlei Kessler in Duisburg ist eine Anwaltskanzlei mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Strafrecht/Strafverteidigung im Herzen Duisburgs und ist vom Hauptbahnhof nur wenige Gehminuten entfernt.

Die Kanzlei Kessler ist Teil einer Bürogemeinschaft mit zwei Sozietäten und insgesamt sechs Rechtsanwälten, die Ihre Schwerpunkte in den verschiedensten Rechtsgebieten haben und stellt somit eine Bündelung, von sowohl Kompetenz als auch juristischem Fachwissen, unter einem Dach dar.

Ihr Strafverteidiger in Duisburg

Frau Rechtsanwältin Kessler vertritt Sie sowohl als Strafverteidiger als auch als Opferanwalt im gesamten Verfahren und im Instanzenzug (Ermittlungsverfahren, gerichtliches Verfahren, Strafbefehlsverfahren, Rechtsmittel gegen Urteile). Der Schwerpunkt liegt ausschließlich im Strafrecht, insbesondere im Betäubungsmittelstrafrecht.

Fortbildungsbescheinigung des Deutschen Anwaltvereins
Strafverteidiger und Opferanwalt - Kanzlei Kessler - Mitglied im deutschen Anwaltverein
Strafverteidiger und Opferanwalt - Kanzlei Kessler - Mitglied bei anwalt.de


Drogendelikte

Wenn Ihnen der Vorwurf eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz gemacht wird, sollten Sie frühzeitig einen Rechtsanwalt als Verteidiger zu Rate ziehen, der sich in diesem speziellen Gebiet des Strafrechts auskennt.

Bereits im Ermittlungsverfahren können häufig die Weichen für den späteren Ausgang des Verfahrens gestellt werden. 

Jugendstrafrecht

Wenn eine polizeiliche Vorladung ins Haus flattert, ist der betroffene Jugendliche (14-18 Jahre) oder Heranwachsende (18-21 Jahre), wie auch seine Eltern verständlicherweise im ersten Moment erschrocken.

Die häufigste Frage, die dem Verteidiger gestellt wird lautet: Was kann im schlimmsten Fall als Strafe herauskommen?“

Opferanwalt

Sie sind Opfer einer Straftat und stellen sich die Fragen:

Wie soll es jetzt weiter gehen? Welche Möglichkeiten des Handels habe ich? Habe ich Ansprüche gegen den Täter und wie kann ich diese durchsetzen?

Ob die Tat angezeigt wird oder lieber nicht ist sicherlich die erste Frage, die Sie sich stellen. Dies können und müssen Sie sich selber beantworten. Während bei Opfern von Vermögensdelikten diese Frage oftmals leicht zu beantworten ist, sieht es bei Opfern, gerade von Sexualstraftaten, häufig ganz anders aus.