Wenn Ihnen der Vorwurf eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz gemacht wird, sollten Sie frühzeitig einen Verteidiger zu Rate ziehen, der sich in diesem speziellen Gebiet des Strafrechts auskennt oder noch besser sich darauf spezialisiert hat.
Wenn eine polizeiliche Vorladung ins Haus flattert, ist der betroffene Jugendliche (14-18 Jahre) oder Heranwachsende (18-21 Jahre), wie auch seine Eltern verständlicherweise im ersten Moment erschrocken.
Die Kanzlei Kessler in Duisburg vertritt Sie im Strafrecht unter anderem bei dem Vorwurf folgender Delikte: