Vertretung im Strafrecht in Duisburg


zentrale Schwerpunkte

Betäubungsmittelstrafrecht

Wenn Ihnen der Vorwurf eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz gemacht wird, sollten Sie frühzeitig einen Verteidiger zu Rate ziehen, der sich in diesem speziellen Gebiet des Strafrechts auskennt oder noch besser sich darauf spezialisiert hat.


Jugendstrafrecht

Wenn eine polizeiliche Vorladung ins Haus flattert, ist der betroffene Jugendliche (14-18 Jahre) oder Heranwachsende (18-21 Jahre), wie auch seine Eltern verständlicherweise im ersten Moment erschrocken.



Strafverteidigung

Die Kanzlei Kessler in Duisburg vertritt Sie im Strafrecht unter anderem bei dem Vorwurf folgender Delikte:

  • Drogendelikten (Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz)
  • Körperverletzungsdelikten
  • Sexualdelikten
  • Freiheitsdelikten (z.B. Freiheitsberaubung)
  • Verkehrsdelikten (z.B. unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr)
  • Vermögensdelikten (z.B. Betrug)
  • Eigentumsdelikten (z.B. Diebstahl, Sachbeschädigung)
  • Ehrdelikten (z.B. Beleidigung)
  • Aussagedelikten (z.B. falsche uneidliche Aussage)