Der Opferanwalt in der Nebenklage


Was ist überhaupt eine Nebenklage?

Bei der Nebenklage kann sich der Geschädigte, also das Opfer einer Straftat selbst oder aber bei einem durch eine Straftat getöteten Menschen, ein naher Angehöriger, der Anklage der Staatsanwaltschaft anschließen.

Die Nebenklage stellt eine Ausnahme dar und ist daher nur bei bestimmten Straftaten zulässig. Hierzu zählen zum Beispiel:

  • Körperverletzungsdelikte
  • Sexualdelikte
  • Tötungsdelikte
  • Verstöße gegen das Gewaltschutzgesetzt

Im Unterschied zum Adhäsionsverfahren geht es bei der Nebenklage um die aktive Teilnahme am Strafverfahren und nicht um die Geltendmachung zivilrechtlicher Ansprüche.

Die sich aufdrängende Frage lautet jetzt: „Wofür brauche ich dann einen Opferanwalt?“

Als Nebenkläger sind Sie durch Ihren Rechtsanwalt jederzeit über das gesamte Verfahren informiert. Er kann bereits im Ermittlungsverfahren für Sie tätig werden und Akteneinsicht nehmen. So ist der Opferanwalt für die bevorstehende Verhandlung vorbereitet und kann für Ihre Rechte einstehen. Er wird Sie unterstützen und begleiten.

In der Verhandlung selber wird er Sie begleiten, denn der Nebenkläger hat über den gesamten Zeitraum ein Anwesenheitsrecht, auch bei der Vernahme des Angeklagten. 

Dauerhafte Vertretung im Verfahren

Eine dauerhafte Anwesenheitspflicht für den Nebenklageberechtigten gibt es hingegen nicht. Manchmal möchte ein Opfer lediglich die Aussage machen und dann wieder gehen. Doch auch in diesem Fall haben Sie über Ihren anwaltlichen Beistand immer jemanden in der Verhandlung, der für Sie handelt und auch spricht. Ebenso wird der Opferanwalt, als Vertreter der Nebenklage, genauso wie die Staatsanwaltschaft und die Verteidigung nach Abschluss der Beweisaufnahme plädieren. Ziel ist es an dieser Stelle noch einmal besonders auf das Opfer einzugehen.

Unter bestimmten Voraussetzungen haben Sie, als nebenklageberechtigtes Opfer, auch die Möglichkeit sich eines anwaltlichen Beistandes auf Staatskosten zu bedienen oder Prozesskostenhilfe zu beantragen. Dies ist bereits im Ermittlungsverfahren möglich. Gerne übernehmen wir die Prüfung, ob die Voraussetzungen in Ihrem Einzelfall vorliegen.

Lassen Sie Ihr Recht auf Nebenklage nicht ungenutzt und vereinbaren Sie einen Termin.