Ich vertrete Sie unter anderem bei dem Vorwurf folgender Delikte:
Sie sind Opfer einer Straftat und stellen sich die Fragen:
Ob die Tat angezeigt wird oder lieber nicht ist sicherlich die erste Frage, die Sie sich stellen. Dies können und müssen Sie sich selber beantworten. Während bei Opfern von Vermögensdelikten diese Frage oftmals leicht zu beantworten ist, sieht es bei Opfern, gerade von Sexualstraftaten, häufig ganz anders aus.