Rechtsgebiete


Strafrecht

Ich vertrete Sie unter anderem bei dem Vorwurf folgender Delikte:

  • Drogendelikten (Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz)
  • Körperverletzungsdelikten
  • Sexualdelikten
  • Freiheitsdelikten (z.B. Freiheitsberaubung)
  • Verkehrsdelikten (z.B. unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr)
  • Vermögensdelikten (z.B. Betrug)
  • Eigentumsdelikten (z.B. Diebstahl, Sachbeschädigung)
  • Ehrdelikten (z.B. Beleidigung)
  • Aussagedelikten (z.B. falsche uneidliche Aussage)


Opferrecht

Sie sind Opfer einer Straftat und stellen sich die Fragen:

  • Wie soll es jetzt weiter gehen? 
  • Welche Möglichkeiten des Handels habe ich?
  • Habe ich Ansprüche gegen den Täter und wie kann ich diese durchsetzen?

Ob die Tat angezeigt wird oder lieber nicht ist sicherlich die erste Frage, die Sie sich stellen. Dies können und müssen Sie sich selber beantworten. Während bei Opfern von Vermögensdelikten diese Frage oftmals leicht zu beantworten ist, sieht es bei Opfern, gerade von Sexualstraftaten, häufig ganz anders aus.