Das Adhäsionsverfahren


Grundsätzlich geht es in Strafverfahren, nach der Feststellung einer Schuld des Angeklagten, um die Sanktionierung beziehungsweise Bestrafung des Täters. Eine Straftat, wie zum Beispiel eine Körperverletzung, hat aber auch zur Folge, dass Sie als Opfer einen zivilrechtlichen Schaden erlitten haben. Hier ist im Besonderen das Schmerzensgeld zu nennen. Diese Ansprüche werden in der Regel vor den Zivilgerichten geltend gemacht.

Für Opfer von Straftaten gibt es jedoch die Möglichkeit diese zivilrechtlichen Ansprüche bereits im Strafverfahren, in Form eines sogenannten Adhäsionsverfahrens, geltend zu machen.

Dieses Vorgehen beinhaltet mehrere Vorteile.

Licht und Schatten

Zum einen spart sich das Opfer ein weiteres gerichtliches Verfahren vor dem Zivilgericht, um seine eigenen Ansprüche durchzusetzen.

Zum anderen liegt ein entscheidender Vorteil dieses Verfahrens in der besseren Beweissituation, da in Strafverfahren der Amtsermittlungsgrundsatz gilt. Das bedeutet, dass das Gericht beziehungsweise die Staatsanwaltschaft von sich aus ermitteln muss. In Zivilverfahren müssen Sie wiederum die einzelnen Voraussetzungen Ihres Anspruchs beweisen. Dies kann in den Fällen schwierig sein, in denen der Täter schweigt oder die Tat bestreitet und es keine weiteren Zeugen oder andere Beweismittel gibt. Im Strafverfahren ist das Opfer jedoch gleichzeitig Zeuge und somit bereits selbst ein Beweismittel. 

Doch auch hier gilt: „Wo Licht ist, ist auch Schatten.“ Es gilt zu beachten, dass nicht in jedem Fall ein Adhäsionsverfahren angebracht und sinnvoll ist. Denn schnell ergibt sich im Strafverfahren, von Seiten der Verteidigung, zum Beispiel der Vorwurf, dass das Opfer hier lediglich Geld aus dem Vorfall schlagen möchte.

Möglichkeit einer Entschädigungszahlung

Umgekehrt bietet ein Adhäsionsantrag aber auch für die Verteidigung die Möglichkeit, eine Entschädigungszahlung zu leisten, umso möglicherweise eine Strafmilderung zu erwirken. 

Ein Adhäsionsantrag hat also nicht nur Vorteile. Ein einfacher Antrag zur Geltendmachung von Ersatzansprüchen reicht, ohne nähere Bezifferung und Darlegung Ihres Anspruchs, nicht aus um diesen erfolgreich durchsetzen zu können.

Sie sollten daher dringend die Hilfe eines Rechtsanwalts, der auch in diesem speziellen Bereich tätig ist, in Anspruch nehmen, um zu klären, ob überhaupt ein Antrag gestellt werden sollte oder nicht. Vereinbaren Sie dazu einen Termin mit mir.