Die Vertretung im Opferrecht


Sie sind Opfer einer Straftat und stellen sich die Fragen:

  • Wie soll es jetzt weiter gehen? 
  • Welche Möglichkeiten des Handels habe ich?
  • Habe ich Ansprüche gegen den Täter und wie kann ich diese durchsetzen?

Ob die Tat angezeigt wird oder lieber nicht ist sicherlich die erste Frage, die Sie sich stellen. Dies können und müssen Sie sich selber beantworten. Während bei Opfern von Vermögensdelikten diese Frage oftmals leicht zu beantworten ist, sieht es bei Opfern, gerade von Sexualstraftaten, häufig ganz anders aus.

"Aussage gegen Aussage"

Zur Beantwortung dieser Fragen, fehlen oftmals die Kenntnisse über den Ablauf in einem Ermittlungs- bzw. Strafverfahren. Auch die auf das Opfer zukommende psychische Belastung gilt es in die Überlegungen mit einzubeziehen. Gedanken wie „Ohne Zeugen besteht doch eh keine Chance“ haben viele. Eine sogenannte „Aussage gegen Aussage“-Konstellation erleichtert die Sache sicherlich nicht, ist aber auf keinen Fall aussichtslos. Wichtig ist hier, dass sich der Rechtsanwalt in diesem speziellen Rechtsgebiet gut auskennt. Nehmen Sie daher auf jeden Fall die Hilfe eines Opferanwalts in Anspruch. Dieser kann über die rechtliche Betreuung hinaus den Kontakt, zum Beispiel zu Opferschutzorganisationen, herstellen. Diese unterstützen im Bedarfsfall auch finanziell, unter anderem bei den Kosten einer Rechtsberatung.

Im Rahmen der Beweissicherung sollten Sie jedoch in einem ersten Schritt, auch wenn es schwer fällt,

  • Ihre Verletzungen von einem Arzt attestieren lassen
  • Ihre Kleidung aufheben und nicht waschen. 

Wenn Sie bereits eine Entscheidung getroffen, und eine Strafanzeige erstattet haben, stellt sich ebenfalls die Frage, wie es nun weitergeht.

 

Aktive Teilnahme am Verfahren

In der Regel machen Sie als Opfer eine Anzeige und hören unter Umständen erstmal eine lange Zeit nichts mehr von dem Verfahren. Auch hier kann Ihnen ein Opferanwalt helfen. Durch die Einsichtnahme in die Ermittlungsakte, die Sie ohne Anwalt nicht erhalten, bleiben Sie über die Ermittlungen unterrichtet und können aktiv, wenn Sie es wünschen, am Verfahren teilnehmen. Ebenso kann Sie der Opferanwalt auch zu den Vernehmungen begleiten.

Erhebt die Staatsanwaltschaft Anklage gegen den Täter und eröffnet das Gericht das Hauptverfahren, ergibt sich die Möglichkeit für das Opfer in Form der Nebenklage aktiv am Strafverfahren teilzunehmen. Die Nebenklage ist jedoch nicht in jedem Strafverfahren möglich.

Sollten Sie als Opfer die Nebenklage nicht wünschen, aber auch nicht alleine in eine Hauptverhandlung gehen wollen, können Sie einen Opferanwalt als Zeugenbeistand hinzuziehen.

 

zivilrechtlicher Anspruch im Strafverfahren

Sie haben als Opfer, welches durch die Straftat verletzt wurde, gegebenenfalls die Möglichkeit, Ersatzansprüche wie zum Beispiel ein Schmerzensgeld, bereits im Strafverfahren geltend zu machen. Dieses Verfahren nennt sich Adhäsionsverfahren

Wenn Sie, Ihr Kind, ein Angehöriger oder auch Personen in Ihrem näheren Umfeld Opfer einer Straftat geworden sind, kontaktieren Sie mich. Denken Sie daran: Sie sind nicht alleine!